In der Schule wird Mittags- und Hausaufgabenbetreuung von Montag bis Freitag angeboten.
Mitarbeiterinnen sind:
Frau Frick, Frau Spiegler, Frau Basler, Frau Fritz, Frau Rueß, Frau Six,
Frau Belllmann, Frau Fetzer, Frau Zwiebel, Frau Stegherr
Für die Essensausgabe sind zuständig:
Frau Wieser, Frau Thomas
Kontaktdaten:
Tel: 07302 92264 06
Mail: mittagsbetreuung@vg-pfaffenhofen.de
Erreichbarkeit:
Telefonisch Montag - Freitag von 11:00 - 12:15 Uhr (später nicht mehr ständig erreichbar)
Gerne sind wir nach Voranmeldung auch persönlich für Sie da.
Wann?
Wo?
Wer?
Pädagogische Zielsetzung:
In der Mittagsbetreuung soll Ihr Kind nicht nur beaufsichtigt werden, sondern vor allem soziale Erfahrungen sammeln können.
Die Gestaltung der gemeinsamen Ziele ist abgestimmt auf die Bedürfnisse der Kinder nach dem Ende eines anstrengenden Unterrichtsvormittag.
Durch gemeinsames Essen, Spielen, Basteln, Backen wird der Gruppenzusammenhalt gestärkt. Ebenso wird die Suche nach Ruhe und Rückzug von uns unterstützt.
Hausaufgaben:
In einem separaten Raum können die Kinder ihre Hausaufgaben in Ruhe und unter Aufsicht selbstständig erledigen.
Es können kleine Hilfestellungen aber keine Nachhilfe gegeben werden.
Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Hermann-Köhl-Schule Pfaffenhofen
Die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth (VG Pfaffenhofen) erlässt aufgrund des Art. 10 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO) i.V.m. Art. 26 Abs. 1 S. 1 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.V.m. Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.V.m. Art. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Bayerisches Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende Satzung:
§ 1 Gebührenerhebung
(1) Für jedes Kind, das die Mittagsbetreuung an der Hermann-Köhl-Schule besucht, wird eine Benutzungsgebühr erhoben. Grundlage hierfür ist die Satzung über den Betrieb und die Nutzung der Mittagsbetreuung an der Hermann-Köhl-Schule der VG Pfaffenhofen.
(2) Zusätzlich werden Gebühren für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Essensgebühr) erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
Schuldner der Gebühren gem. § 1 sind die Personensorgeberechtigten als Gesamtschuldner; dies gilt auch dann, wenn Vertretungsberechtigte das Kind angemeldet haben.
§ 3 Gebührenmaßstab
(1) Die Elternbeiträge für die Betreuung werden, ungeachtet der Ferienzeiten, bei einer Betreuung im gesamten Schuljahr für elf Monate (ausgenommen August) erhoben.
(2) Für jeden angefangenen Monat ist die volle Gebühr für die gebuchte Betreuungszeit zu entrichten. Der Betrag ist auch dann voll zu entrichten, wenn die gebuchte Zeit nicht voll in Anspruch genommen wird. Wird ein Kind abgemeldet, so ist die Benutzungsgebühr unabhängig vom tatsächlichen Besuch der Mittagsbetreuung bis zum Ende der Kündigungsfrist zu entrichten.
(3) Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Gebührensätzen in § 4 dieser Satzung.
(4) Die Gebührenpflicht besteht auch im Fall vorübergehender Erkrankung fort, es sei denn, das Kind wird aufgrund der Erkrankung aus der Mittagsbetreuung entlassen. Des Weiteren wird die Gebührenpflicht nicht durch ferienbedingte sowie sonstige vorübergehende Schließungen und sonstige Ausfallzeiten berührt.
§ 4 Gebührensatz
(1) Die Gebühren für die Mittagsbetreuung betragen monatlich bei Buchung von
a) 1-2 Tagen 25,00 € pro Monat
b) 3-5 Tagen 50,00 € pro Monat.
Die gebuchten Wochentage werden bei der Anmeldung verbindlich festgelegt und können während des laufenden Schuljahres grundsätzlich nicht geändert werden.
(2) Die Verpflegungskosten für das Mittagessen sind vom Nutzer gesondert zu tragen. Es wird eine kostendeckende Gebühr für das Mittagessen erhoben. Die tatsächlichen Kosten werden zu Beginn des Schuljahres sowie bei Änderungen den Personensorgeberechtigten schriftlich mitgeteilt.
(3) Bei besonderen Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag bei der VG Pfaffenhofen die Gebühr ermäßigt werden.
§ 5 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr
(1) Die Gebühren entstehen erstmals mit der Aufnahme des Kindes in die Mittagsbetreuung, im Übrigen entstehen die Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats.
(2) Die Essensgebühr entsteht erstmals mit der Anmeldung zur Teilnahme am Mittagessen, im Übrigen fortlaufend jeweils mit Beginn eines Monats. Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung des Mittagessens gem. § 3 Abs. 1 der Satzung über den Betrieb und die Nutzung der Mittagsbetreuung an der Hermann-Köhl-Schule, muss die Essensgebühr auch dann bezahlt werden, wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat.
(3) Die Gebühren nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung werden jeweils zum 10. eines Monats für den gesamten Monat fällig. Die Gebühren nach § 4 Abs. 2 dieser Satzung werden immer zum 10. des Folgemonats fällig. Fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, so verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag.
(4) Die Gebühren sind durch Ermächtigung zum Einzug (SEPA-Lastschriftmandat) zu entrichten. Bei Nichteinhaltung des Abbuchungsauftrages oder bei Stornierung wird die von der jeweiligen Bank erhobene Rücklastschriftgebühr dem Gebührenschuldner in Rechnung gestellt.
§6 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Hermann-Köhl-Schule Pfaffenhofen vom 01.09.2019 außer Kraft.
Pfaffenhofen a.d.Roth, 22.12.2021
gez.
Dr. Sebastian Sparwasser
1. Verbandsvorsitzender
Hermann Köhl Grund- und Mittelschule
Schulstr. 21
89284 Pfaffenhofen
Telefon: 07302 92264 0
Fax: 07302 9226413