1. Hygiene in Klassenräumen, Fachräumen, Werkräumen, Aufenthaltsräumen, Verwaltungsräumen, Lehrerzimmern und Fluren
Die Reinigungsfirma ist verpflichtet die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) zu beachten.
1.1 Innenraumlufthygiene
Mehrmals täglich, wird in Klassen- und Fachräumen eine Stoßlüftung durchgeführt.
1.2 Garderobe
Aufhängevorrichtungen für Kleidung sind ausreichend dimensioniert, dass die Kleidungsstücke der Kinder möglichst wenig Kontakt untereinander haben
1.3 Reinigung der Flächen und Fußböden
Tische, Fußböden, auch in Fluren, sowie sonstige oft benutzte Gegenstände werden mindestens 2 x wöchentlich sowie ggf. nach Bedarf gereinigt.
2. Abfallentsorgung
Abfalleimer werden vom Reinigungspersonal arbeitstäglich entleert. Wertstoffsammler und Mülltonnen im Außenbereich sind verschließbar. Wertstoffe in Klassenräumen werden von Schülern getrennt und jeweils freitags entsorgt.
3. Erste Hilfe
3.1 Hygiene im Erste-Hilfe-Raum
Der Erste Hilfe Raum ist mit einem Handwaschbecken, Flüssigseife, Desinfektionsmittelspender, Einmalhandtüchern und Einmalhandschuhen ausgestattet. Gleiches gilt für das Sekretariat als erste Anlaufstelle bei Verletzungen. Ein Verbandsbuch wird von der Sekretärin geführt.
3.2 Hygiene bei und nach Hilfeleistungen
Die Ersthelfer tragen geeignete Einmalhandschuhe und desinfizieren sich vor und nach der Hilfeleistung die Hände.
3.3 Behandlung kontaminierter Flächen
Mit Blut oder Exkrementen kontaminierte Flächen werden mit einem mit Desinfektionsmittel gereinigt und desinfiziert
3.4 Überprüfung des Erste-Hilfe-Kastens
Ein Verbandkasten nach DIN 13157 Typ C wird für Hilfe-Leistende bereitgehalten. Verbrauchte Materialien werden umgehend entsprechend entsorgt. Regelmäßige Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-Kästen werden durchgeführt.
3.5 Notrufnummern
Polizei 110 / Notruf 112 (Alarmierung der nichtpolizeilichen Einsatzkräfte) / Krankentransport 19222
Die Notrufnummern und Verhaltensweisen im Notfall wurden allen Lehrkräften schriftlich bekannt gegeben und im Lehrerzimmer neben dem Notfallplan ausgehängt
4. Händehygiene
Händewaschen ist zwingend erforderlich in der Küche vor dem Umgang mit Lebensmitteln, nach dem Zubereiten von mit Erde behafteten Lebensmitteln, rohem Fleisch und Eiern, vor Einnahme von Speisen und insbesondere nach jedem Toilettengang.
Den Schülern wird regelmäßiges Händewaschen als wirksamer Infektionsschutz in Belehrungen durch die Klassenleitung vermittelt.
Flüssige Waschpräparate aus Spendern und Einmalhandtücher werden in allen Klassen- und Fachräumen und im Sanitärbereich (hier teilweise noch Warmluft-Handtrockner) bereitgestellt.
Ein viruswirksames Händedesinfektionsmittel wird im Erste-Hilfe-Raum und im Sekretariat unter Verschluss bereitgestellt.
5. Hygiene im Sanitärbereich
5.1 Ausstattung
In Toiletten werden Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorhanden.
5.2 Flächenreinigung
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich gereinigt und bei entsprechenden Verschmutzungen desinfiziert.
6. Lebensmittelhygiene -Verpflegungssystem Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung wird mit Speisen versorgt, die zuvor in einer Großküche, gekocht worden sind und bis zur Abgabe heiß gehalten werden.
Der Speisesaal ist mit Handwaschbecken, Seifenspender und Einmalhandtüchern ausgestattet. Tische, an denen die Mahlzeiten eingenommen werden, werden nach jeder Verunreinigung und Nutzung mit einem sauberen feuchten Tuch gereinigt.
In der Küche wird auf fachgerechte, hygienische und ggf. gekühlte Lagerung von Lebensmitteln und deren fachgerechte Verarbeitung geachtet.
7. Trinkwasserhygiene
Die Trinkwasserqualität wird nach rechtlichen Vorgaben regelmäßig vom Sachaufwandsträger geprüft.
8. Hygiene in Sporthallen (einschließlich Umkleideräumen)
Eine Reinigung erfolgt täglich. Bei mit Körperflüssigkeiten kontaminierten
Flächen und Materialien wird eine Desinfektion durchgeführt.
Für die Duschen in der Sporthalle gelten die Anforderungen der gültigen
Trinkwasserverordnung. Der zentrale Warmwasserspeicher zum Duschen mit Warmwasser wird mind. einmal jährlich auf Legionellen untersucht.
9. Schulhof
Der Schulhof ist arbeitstäglich auf Verunreinigungen zu überprüfen und nach Bedarf zu reinigen. Fest eingeteilte Schülergruppen unterstützen.
10. Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote, Belehrungen, Verpflichtungen, Meldungen
10.1 Lehr- , Erziehungs-, Aufsichtspersonal
Personen, die an einer im § 34 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten ansteckenden Krankheit erkrankt sind, dürfen in den Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-,Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben.
10.2 Schülerinnen und Schüler
Für die Schülerinnen und Schüler gilt Punkt 12.1 mit der Maßgabe, dass sie die Räume der Schule nicht betreten und an schulischen Veranstaltungen nicht teilnehmen dürfen.
12.3 Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet die in einer Schule betreuten (bzw. deren Sorgeberechtigten) und die dort tätigen Personen der Schule unverzüglich mitzuteilen, wenn sie von einem, der in den Absätzen 1 bis 3 (§34) geregelten Krankheitsfällen, betroffen sind.
12.4 Sonstiges Lehr-, Erziehungs-, Aufsichtspersonal
Beschäftigte in Schulen werden vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren im Abstand von zwei Jahren über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten belehrt.
12.5 Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen
Grundsätzlich meldet die Schulleiterin oder der Schulleiter das Auftreten bzw. den Verdacht der genannten Erkrankungen dem zuständigen Gesundheitsamt.
Meldeweg
Lehrkräfte bzw. sorgeberechtigte Personen à Schulleiterin oder Schulleiter àGesundheitsamt
Meldeinhalte:
· Art der Erkrankung bzw. des Verdachts
· Name, Vorname, Geburtsdatum
· Kontaktpersonen (Schule, Elternhaus, Geschwister)
Maßnahmen die ggf. eingeleitet werden:
Reinigungsplan für Klassenräume/Fachräume, Sanitärbereich, Lehrerzimmer, Aufenthaltsräume
Was |
Wann |
Womit |
Wie |
Wer |
Sanitärbereich |
täglich nach Schulende |
Reinigungsmittel |
feucht wischen |
Reinigungspersonal |
Waschbecken/Türgriffe |
täglich nach Schulende |
Reinigungsmittel |
feucht wischen |
Reinigungspersonal |
Tische/Stühle |
nach Bedarf, mindestens jedoch 1x pro Woche |
Reinigungsmittel |
feucht wischen |
Reinigungspersonal |
Fußboden |
nach Bedarf, mindestens 2-3x pro Woche Nebenräume 1x pro Woche |
Reinigungsmittel |
saugen feucht wischen |
Reinigungspersonal |
Wände, Fenster, Fensterbretter, Schränke, Regale, Heizkörper, Beleuchtung |
nach Bedarf, mindestens 1 - 2x jährlich |
Reinigungsmittel |
feucht wischen |
Reinigungspersonal |
Matratzen, Decken, Kissen, Sofa |
regelmäßig absaugen, waschbare Bezüge regelmäßig waschen |
Staubsauger, Haushaltswasch-maschine |
saugen waschen |
Reinigungspersonal |
Anhang:
1. Aushang „Hygienemaßnahmen“ in Klassenzimmern und Fachräumen
2. Belehrung für die Erziehungsberechtigten
3. Aufkleber „Händehygiene“ neben den Handwaschbecken
4. Belehrungen für Eltern bei Schuleintritt des Kindes
5. Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 35 IfSG
6. Merkblatt „Schwangere Lehrerinnen“
1.Aushang in allen Klassenzimmern und Fachräumen
2.Belehrung für die Erziehungsberechtigten
3. Aufkleber „Händehygiene“ neben den Handwaschbecken in Unterrichtsräumen und im Sanitärbereich
(Quelle: Robert-Koch-Institut)